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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Präambel - Fassung von 1949

Das deutsche Volk hat, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.

Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] - Fassung von 1949

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze; Widerstand]

Friedemann Willemer - Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand.

Im letzten Kapitel meines Buches habe ich zur Verwirklichung von Artikel 146 Grundgesetz aufgerufen.

Ich habe einen Traum

Das deutsche Volk übt zukünftig seine Staatsgewalt nicht nur in Wahlen aus, sondern gibt sich nach Vollendung der Einheit Deutschlands eine direktdemokratische Verfassung.

Das Mandat zur Ablösung des Grundgesetzes nach Artikel 146 – von den etablierten Parteien seit Jahrzehnten negiert oder lustlos verschleppt – wird vom deutschen Volk endlich wahrgenommen.

Die Natur des Menschen widersetzt sich der Verwirklichung.

Über die Natur des Menschen

Étienne de La Boétie

„O, ihr armen, elenden Menschen, ihr unsinnigen Völker, ihr Nationen, die auf euer Unglück versessen und für euer Heil mit Blindheit geschlagen seid, ihr lasst euch das schönste Stück eures Einkommens wegholen, eure Felder plündern, eure Häuser berauben und den ehrwürdigen Hausrat eurer Väter stehlen.“

So Étienne de La Boétie in seiner Schrift „Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen“, die er um 1550 verfasste. Und Étienne de La Boétie fährt weiter fort: „Ihr lebet dergestalt, dass ihr getrost sagen könnt, es gehöre euch nichts; ein großes Glück bedüngt es euch jetzt, wenn ihr eure Güter, eure Familie, euer Leben zur Hälfte euer Eigen nennt; und all dieser Schaden, dieser Jammer, diese Verwüstung geschieht euch nicht von den Feinden, sondern wahrlich von dem Feinde und demselbigen, den ihr so groß machet, wie er ist, für den ihr so tapfer in den Krieg ziehet, für dessen Größe ihr euch nicht weigert, eure Leiber dem Tod hinzuhalten. Der Mensch, welcher euch bändigt und überwältiget, hat nur zwei Augen, hat nur zwei Hände, hat nur einen Leib und hat nichts anderes an sich als der geringste Mann aus der ungezählten Masse eurer Städte; alles, was er vor euch allen voraus hat, ist der Vorteil, den ihr ihm gönnet, damit er euch verderbe. Woher nimmt er so viele Augen, euch zu bewachen, wenn ihr sie ihm nicht leiht? Wieso hat er so viele Hände, euch zu schlagen, wenn er sie nicht von euch bekommt? Die Füße, mit denen er eure Städte niedertritt, woher hat er sie, wenn es nicht eure sind? Wie hat er irgend Gewalt über euch, wenn nicht durch euch selber?“

Étienne de La Boétie beschreibt exakt den Zustand, in dem die Völker noch heute verharren. Die Aufklärung 200 Jahre später wollte die Menschen aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit herausführen. Die Aufklärung ist damit weitgehend gescheitert.

Immanuel Kant

Immanuel Kant hat im Dezember 1784 in der Berlinische Monatsschrift die Frage beantwortet: Was ist Aufklärung?

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.

Aber:

„Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein so großer Theil der Menschen, nachdem sie die Natur längst von fremder Leitung frei gesprochen, dennoch gerne Zeitlebens unmündig bleiben; und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen. Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der für mich Gewissen hat, einen Arzt der für mich die Diät beurtheilt, u. s. w. so brauche ich mich ja nicht selbst zu bemühen. Ich habe nicht nöthig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für mich übernehmen. Dass der bei weitem größte Theil der Menschen (...) den Schritt zur Mündigkeit, außer dem dass er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben (...). Es ist also für jeden einzelnen Menschen schwer, sich aus der ihm beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuarbeiten. Er hat sie sogar liebgewonnen, und ist vor der Hand wirklich unfähig, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, weil man ihn niemals den Versuch davon machen ließ. Satzungen und Formeln, diese mechanischen Werkzeuge eines vernünftigen Gebrauchs oder vielmehr Mißbrauchs seiner Naturgaben, sind die Fußschellen einer immerwährenden Unmündigkeit. Wer sie auch abwürfe, würde dennoch auch über den schmalesten Graben einen nur unsicheren Sprung thun, weil er zu der gleichen freier Bewegung nicht gewöhnt ist. Daher gibt es nur Wenige, denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus zu wikkeln, und dennoch einen sicheren Gang zu thun.“

Widerstand im Parallelraum nach Artikel 5 Grundgesetz [Meinungsfreiheit]

Diese Wenigen leisten im Internet Widerstand gegen jene Vormünder, die die Oberaufsicht über das deutsche Volk gütigst auf sich genommen haben. Seit Jahrzehnten weisen diese Wenigen, denen es gelungen ist, durch eigene Bearbeitung ihres Geistes sich aus der Unmündigkeit heraus zu wickeln, auf die Verwerfungen des herrschenden repräsentativen Systems hin. Wie die Maßnahmen der Oberaufsicht in der Corona-Epidemie zeigen, unterscheiden sich die Repräsentanten in ihrem Denken und Handeln nicht von den feudalistischen Systemen, die Anlass zur Kritik u. a. für Étienne de La Boétie und Immanuel Kant waren.

In den Internetforen versuchen die Wenigen in den alternativen Medien die Menschen aus der ihnen beinahe zur Natur gewordenen Unmündigkeit herauszuführen, indem sie die permanente Bevormundung durch die Repräsentanten zurückweisen und das deutsche Volk über deren Versagen umfassend aufklären.

Karl Jaspers

Die Bemühungen dieser Wenigen sind bisher ebenso erfolglos geblieben wie die Aufrufe von Étienne de La Boétie, Immanuel Kant oder von einem der bedeutendsten Philosophen des 20. Jahrhunderts, Karl Jaspers in seinem Buch „Wohin treibt die Bundesrepublik?“ Karl Jaspers hat in seinem Buch bereits 1966 das Unheil des gegenwärtigen Zustandes der Bundesrepublik Deutschland beschrieben und auf die Gefahr des Entstehens einer Parteiendiktatur hingewiesen. Seine Kritik wurde von der Mehrheit in Politik und Medien als absurde Anmaßung zurückgewiesen, eine inhaltliche öffentliche Debatte nicht zugelassen. Entsprechendes erfahren die alternativen Medien, die im Parallelraum des Internets Widerstand leisten. Sie werden wie schon ihre Vorgänger verächtlich oder mundtot gemacht und die Mehrheit des deutschen Volkes verharrt in ihrer lieb gewonnenen Unmündigkeit und ist unfähig, sich ihres eigenen Verstandes ohne Anleitung ihrer Vormünder zu bedienen.

Es erscheint unmöglich, den Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit zu finden.

Aufruf zur Demokratie

Die Mehrheit des deutschen Volkes hat Angst vor der Demokratie.

Befreien wir sie aus ihrer selbstverschuldeten Demokratiephobie.

So wie „Sonne, Mond und Sterne“ nicht in Frage gestellt werden können, ist die Freiheit und Gleichheit aller Menschen naturbedingt und nicht verhandelbar und führt, nachdem die Natur die Menschen längst von fremder Leitung freigesprochen, zur Demokratie, aber bisher hat man den Menschen niemals den Versuch davon machen lassen.

Widerstand des deutschen Volkes nach Artikel 20 Grundgesetz

„Durch eine Revolution – so Immanuel Kant in seiner Schrift – wird vielleicht wohl ein Abfall von persönlichem Despotism und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrükkung, aber niemals wahre Reform der Denkungsart zu Stande kommen; sondern neue Vorurtheile werden, eben sowohl als die alten, zum Leitbande des gedankenlosen großen Haufens dienen.“

Aber wie kann das deutsche Volk ohne Revolution das totalitäre repräsentative Herrschaftssystem überwinden? Nicht mit Wahlen; denn mit den Wahlen darf ein Volk nur darüber abstimmen, wer in den nächsten vier Jahren die Oberaufsicht gütigst ausüben soll.

Das Grundgesetz weist den Weg. Das Grundgesetz sollte nur einen provisorischen Charakter haben; dem staatlichen Leben nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben. Die Übergangszeit endete mit Vollendung der Wiedervereinigung. Danach sollte eine Verfassung in Kraft treten, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist, Artikel 146 Grundgesetz alter Fassung; denn nur das Volk ist Inhaber der vorverfasssungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt.

Der Deutsche Bundestag hat diesen Verfassungsauftrag jedoch seit nunmehr über 30 Jahren nicht umgesetzt, sondern durch Änderung des Artikels 146 Grundgesetz den Akt zur Aktivierung der verfassungsgebenden bzw. ablösenden Gewalt des deutschen Volkes auf unbestimmte Zeit vertagt.

Zwingen wir den Deutschen Bundestag mit einer Petition den Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1949 nach Vollendung der Wiedervereinigung umzusetzen und dem deutschen Volk endlich die Gelegenheit zu geben, eine Verfassung zu formen, die für alle Zukunft sicherstellt, was in Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ausdrücklich anerkannt wird: Volkssouveränität.

In einer Demokratie, und nur das ist Demokratie, ist das Volk „Träger“ der Staatsgewalt und alleinige Quelle ihrer Legitimation mit der Folge, dass den Repräsentanten für die Zukunft die Oberaufsicht entzogen werden muss und sie sich den Gesetzesbefehlen des Souveräns zu unterwerfen haben.

Der Verfassungsauftrag von Artikel 146 Grundgesetz

Das grundgesetzliche Provisorium

Das Grundgesetz basiert auf den sogenannten Frankfurter Dokumenten, hier Dokument I genannt. Diese übergaben die Militärgouverneure der amerikanischen, der britischen und der französischen Zone Nachkriegsdeutschlands den Ministerpräsidenten der Länder der Westzonen am 1. Juli 1948.

Das Dokument I enthielt detaillierte inhaltliche Vorgaben zur Gestaltung der Verfassung. Das Dokument I sah vor, dass die Annahme der Verfassung durch Volksabstimmungen in den Ländern erfolgen solle. Die Ministerpräsidenten lehnten eine Volksabstimmung in den Westzonen ab, da mit einer Verfassungsgebung im Westen die deutsche Teilung zementiert würde. Deshalb sollte der provisorische Charakter der zu erlassenden Verfassung betont werden.

Auf der Grundlage des Dokumentes I haben zunächst der Herrenchiemseer Konvent und der parlamentarische Rat aus 65 Parlamentariern der Landtage der beteiligten westlichen Länder das Grundgesetz nach mehrfachen Interventionen der alliierten Machthaber konzipiert und mit den Alliierten am 25. April 1949 über den Verfassungsentwurf Einigung erzielt. Nachdem das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat am 6. und 8. Mai 1949 verabschiedet worden war, billigten die Militärgouverneure am 19. Mai 1949 den vom Parlamentarischen Rat verabschiedeten Verfassungsentwurf. Danach nahmen die Landtage in den Ländern der drei Westzonen, ausgenommen Bayern, das Grundgesetz gemäß Artikel 144 an.

Der Einwand der Ministerpräsidenten, die Verfassung dürfe nur einen provisorischen Charakter haben, damit die deutsche Teilung nicht zementiert würde, führte in der Präambel der ursprünglichen Fassung von 1949 zu dem Hinweis, dass das Grundgesetz dem staatlichen Leben nur für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben solle. Entsprechend lautete Artikel 146 Grundgesetz, alte Fassung:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Artikel 146, alte Fassung, dokumentierte also neben der Präambel alter Fassung, dass mit dem Grundgesetz lediglich eine Übergangsverfassung geschaffen werden solle, die nach Überwindung der deutschen Teilung durch den Erlass einer neuen gesamtdeutschen Verfassung abzulösen ist.

Die Missachtung des Verfassungsauftrages

Nach der Wiedervereinigung hat der Deutsche Bundestag den Verfassungsauftrag des Grundgesetzes jedoch nicht umgesetzt, sondern den Akt zur Aktivierung der verfassungsgebenden bzw. verfassungsablösenden Gewalt des deutschen Volkes auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die Beseitigung des Artikels 146 alter Fassung durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 ist ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz. Artikel 79 Abs. 3 schützt die unberührbaren Grundsätze des Grundgesetzes vor Eingriffen durch die verfassten Gewalten – Parlament, Regierung, Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus wird der Deutsche Bundestag mit Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz ausdrücklich an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Kernelement der verfassungsmäßigen Ordnung ist Artikel 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Dies bedingt in der ersten Stufe einer Staatsgründung, dass das Volk seine verfassungsgebende Gewalt ausübt.

Artikel 146, alte Fassung, sollte dies nach Vollendung der Einheit Deutschlands gewährleisten. Der verfassungsgebende Akt durch das Volk ist die Geburtsstunde eines demokratischen Gemeinwesens und darf nicht in das Belieben der verfassten Organe gestellt werden, wie es mit der Änderung des Artikels 146 Grundgesetz geschehen ist. Damit hat sich der Deutsche Bundestag nicht nur über den provisorischen Charakter des Grundgesetzes laut Präambel und das Gebot der Volksabstimmung nach Vollendung der Einheit Deutschlands, sondern auch über die durch Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz als für unberührbar erklärte verfassungsgebende Gewalt des deutschen Volkes hinweggesetzt. Indem der Deutsche Bundestag die Abstimmung über eine Verfassung ins „Jenseits“ beförderte, entmündigte er das deutsche Volk. Denn nunmehr entscheidet der Deutsche Bundestag nach seinem Belieben, ob der Souverän seine verfassungsgebende Gewalt ausüben darf. Damit wird das unantastbare Demokratieprinzip des Grundgesetzes ad absurdum geführt.

Die Lebenslüge des Grundgesetzes

Das Grundgesetz ist also mit einem erheblichen Makel, einer Lebenslüge, behaftet, wenn in der Präambel des Grundgesetzes sowohl der alten wie auch der neuen Fassung behauptet wird, dass sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben habe.

Das deutsche Volk ist zu keinem Zeitpunkt als verfassungsgebende Gewalt tätig geworden, sondern – das zeigt die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes – die Militärgouverneure der Siegermächte haben im Zusammenwirken mit 65 Parlamentariern der Landesparlamente dem deutschen Volk die Verfassung vorgeschrieben. Weder die Siegermächte noch die 65 Parlamentarier der Landesparlamente, noch die Landesvertretungen der elf Länder in den Westzonen besaßen im Ratifizierungsprozess verfassungsgebende Gewalt. Nach dem demokratischen Legitimationsbegriff des Grundgesetzes besitzt ausschließlich das Volk die verfassungsgebende Gewalt. Das Parlament ist lediglich eine an eine Verfassung gebundene Staatsgewalt. Die verfassungsgebende Gewalt räumt den verfassten Gewalten durch Verabschiedung der Verfassung erst den Spielraum ein, in dem sich Parlament, Regierung und Gerichtsbarkeit bewegen dürfen. Entsprechend verweist das Grundgesetz mit Artikel 79 III für Eingriffe in die Schutzgüter des Artikels 79 III auf die ausschließliche Zuständigkeit der verfassungsgebenden Gewalt. Artikel 79 III Grundgesetz bindet die verfassten Gewalten, nicht das deutsche Volk.

Die wahrheitswidrige Behauptung im ersten Satz der Präambel des Grundgesetzes, das deutsche Volk habe sich kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt das Grundgesetz gegeben, stellten die Verfasser des Grundgesetzes ersichtlich wider besseres Wissen auf, um den Schein eines demokratischen Verfassungsaktes zu erzeugen. Dies konnte auch nicht durch die Beteiligung des deutschen Volkes an Wahlen gemäß Artikel 20 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 38 Grundgesetz geheilt werden.

Die öffentliche Verfassungsdebatte

Die Verfassung ist die Grundlage eines Staates. Sie erfordert eine im öffentlichen Diskurs gereifte, bewusste politische Entscheidung auf breitester demokratischer Grundlage. Das Volk ist in eine spezifische öffentliche Verfassungsdebatte einzubeziehen, in der das Für und das Wider einzelner Bestimmungen der Verfassung erörtert werden. Erst nach diesem Prozess kann das Volk eine gereifte, bewusste politische Entscheidung treffen. Diese unerlässliche demokratische Legitimation erreicht man nicht durch Landtags- oder Bundestagswahlen.

Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ausschließlich auf Entscheidungen der verfassten Gewalten beruht, das heißt der Landtage im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens 1949 und dem Beschluss der Volkskammer vom 3. Oktober 1990 über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland. Das deutsche Volk hat weder durch die Beteiligung an den Landtagswahlen in den Westzonen noch an den Volkskammerwahlen vom 18. März 1990 das Grundgesetz legitimiert, denn dies kann nur durch eine bewusste politische Entscheidung des Volkes auf breitester demokratischer Grundlage erfolgen, die ausschließlich das Grundgesetz zum Gegenstand hat.

Die Befreiung von einer Täuschung

Eine Geschichte, die mit einer Täuschung beginnt, darf nicht die Geschichte des deutschen Volkes nach 1945 bleiben. Es ist deshalb unerlässlich, dass die verfassungsgebende bzw. verfassungsablösende Gewalt des deutschen Volkes durch ein entsprechendes Gesetz aktiviert wird, damit das deutsche Volk entweder dem Grundgesetz kraft seiner ausschließlichen verfassungsgebenden Gewalt die (bisher fehlende) Legitimation verleiht oder eine andere Verfassungsordnung das Grundgesetz ablöst.

Nach Immanuel Kant kann das vorstaatliche Menschenrecht der gleichen Freiheit nur durch eine demokratische Gesetzgebung und den öffentlichen Diskurs der Bürger konkretisiert und positiviert werden. Demokratie setzt voraus, dass sich der Souverän, das deutsche Volk, nach einem öffentlichen Diskurs eine Verfassung gibt.

Zur Zeit haben wir ein von Repräsentanten geschaffenes repräsentatives Herrschaftssystem, aber keine Demokratie. (Emmanuel Joseph Sieyes, James Madison)

Der Ausgang aus dem Corona-Regime

Das Corona-Regime hat für jedermann in erschreckender Weise offenbart:
Die etablierten Parteien sind am Ende.

Den Ausgang aus diesem Dilemma finden wir nur mit der direkten Demokratie. Lesen Sie mehr dazu im Blog-Beitrag "Der Ausgang aus dem Corona-Regime"

Quellen:

  • Ètienne de La Boétie, Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen , um 1550, Sammlung Hofenberg, Verlag der Contumax GmbH & Co. KG, Berlin
  • Immanuel Kant, Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, Berlinische Monatsschrift, Dezember 1784
  • Karl Jaspers, Wohin treibt die Bundesrepublik? R. Piper & Co. Verlag, München 1966
  • Sachs, Grundgesetzkommentar, C. H. Beck, 2014